AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen BwCarsharing
- § 1 Gegenstand
- § 2 Fahrtberechtigung
- § 3 Elektronischer Schlüssel (Kundenkarte)
- § 4 Buchungspflicht
- § 5 Nutzungsdauer
- § 6 Stornierungen
- § 7 Überprüfen des Fahrzeugs vor Fahrtantritt
- § 8 Mitführen einer gültigen Fahrerlaubnis
- § 9 Benutzung der Fahrzeuge
- § 10 Haftung des Providers
- § 11 Haftung des Kunden
- § 12 Versicherung
- § 13 Unfälle, Diebstahl und Anzeigepflicht
- § 14 Rückgabe der Fahrzeuge
- § 15 Verspätungen
- § 16 Technikereinsatz
- § 17 Quernutzung
- § 18 Entgelte, Zahlungsbedingungen
- § 19 Aufrechnung, Einwendungsausschluss
- § 20 Vertragsänderungen
- § 21 Kündigung
- § 22 Datenschutz
- § 23 SCHUFA-Klausel
- § 24 Vertragswidriges Verhalten
- § 25 Sonstige Bestimmungen
-
§ 1 Gegenstand
nach obenDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Personen, die das Angebot von „BwCarsharing“ durch Abschluss eines Kundenvertrages mit der BwFuhrparkService GmbH in Anspruch nehmen. Die BwFuhrparkService GmbH wird im Folgenden als „Provider“, die Vertragspartner des Kundenvertrages als „Kunde“ bezeichnet. Der Provider kann dem Kunden regelmäßig Informationen über die Weiterentwicklung des Carsharings in Form eines „Newsletters“ als Druckerzeugnis oder in elektronischer Form zur Verfügung stellen.
-
§ 2 Fahrtberechtigung
nach obenFahrtberechtigt sind Personen, die einen Kundenvertrag mit dem Provider abgeschlossen haben. Das Fahrzeug darf ebenfalls mit Zustimmung und in Anwesenheit des Kunden im Fahrzeug von einer anderen Person geführt werden. Der Kunde hat eigenständig zu prüfen, ob diese Person fahrtüchtig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Ist der Kunde eine juristische Person, kann er Personen (Beauftragte) benennen, die in seinem Namen und auf seine Rechnung Fahrzeuge buchen und/oder nutzen können. Der Kunde hat in diesem Fall sicherzustellen, dass Beauftragte die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beachten und bei Fahrten mit Fahrzeugen des Providers fahrtüchtig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Der Kunde hat das Handeln seiner jeweiligen Beauftragten wie eigenes Handeln zu vertreten.
-
§ 3 Elektronischer Schlüssel (Kundenkarte)
nach obenJeder Kunde erhält eine Kundenkarte für den Zugang zum Fahrzeug. Eine Weitergabe der Kundenkarte und/oder der PIN ist nicht gestattet. Der Kunde haftet für den Verlust oder die Beschädigung der Kundenkarte. Der Verlust der Kundenkarte ist dem Provider stets unverzüglich anzuzeigen. Widrigenfalls haftet der Kunde für alle durch den Verlust oder die Weitergabe der Kundenkarte und/oder PIN verursachten Schäden, insbesondere wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde. In jedem Fall der Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde den elektronischen Schlüssel unverzüglich dem Provider zurückzugeben. Im Falle des Verlustes, der Beschädigung oder nicht erfolgter Rückgabe des elektronischen Schlüssels wird dem Kunden eine Aufwands- und Kostenpauschale von EUR 25,– berechnet, sofern der Kunde nicht nachweist, dass dem Provider kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Provider bleibt es vorbehalten, Ersatz seines konkret eingetretenen Schadens zu verlangen. Werden dem Kunden weitere Zugangsmedien übergeben, findet diese Regelung sinngemäß Anwendung.
-
§ 4 Buchungspflicht
nach obenDer Kunde verpflichtet sich vor jeder Nutzung eines Fahrzeuges, dieses unter Angabe des Nutzungszeitraumes beim Provider zu buchen. Für jede telefonische Buchung wird ein zusätzliches Entgelt von EUR 0,50 erhoben. Der Provider darf die Buchungsgespräche auf Tonträger aufzeichnen und die Aufzeichnung zur Aufklärung von Unklarheiten hinsichtlich der Buchungsabwicklung verwerten. Drei Monate nach Abrechnung der betreffenden Fahrten werden diese Aufzeichnungen gelöscht.
-
§ 5 Nutzungsdauer
nach obenDie Nutzungsdauer umfasst den Buchungszeitraum. Der Buchungszeitraum beginnt/endet jeweils zur vollen Viertelstunde (Beispiel: 14.00 Uhr, 14.15 Uhr, 14.30 Uhr, 14.45 Uhr, 15.00 Uhr). Er umfasst mindestens eine Stunde und kann nur jeweils um volle halbe Stunden verlängert werden.
-
§ 6 Stornierungen
nach obenKann ein Kunde das gebuchte Fahrzeug nicht nutzen, kann eine Stornierung erfolgen. Die Stornierung einer Buchung ist für den Kunden kostenfrei, wenn sie in einem zeitlichen Abstand vor Beginn der Nutzung erfolgt, der der vorgesehenen Nutzungsdauer entspricht, mindestens jedoch 24 Stunden vor Beginn der vorgesehenen Nutzung. In allen anderen Fällen ist der Provider berechtigt, Stornokosten in Höhe von 50% des Nutzungsentgelts gemäß gültiger Preisliste zu erheben, sofern der Kunde nicht nachweist, dass dem Provider kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Steht dem Kunden das gebuchte Fahrzeug nicht zur Verfügung, kann der Kunde die Buchung kostenfrei stornieren oder auf ein anderes Fahrzeug umbuchen. Verkürzungen von Buchungen werden wie Stornierungen des verkürzten Zeitraumes behandelt.
-
§ 7 Überprüfen des Fahrzeugs vor Fahrtantritt
nach obenDer Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf äußere Mängel zu überprüfen. Festgestellte Mängel sind dem Provider vor Fahrtantritt zu melden. Reparatur- und Abschleppaufträge bedürfen der vorherigen Zustimmung des Providers.
-
§ 8 Mitführen einer gültigen Fahrerlaubnis
nach obenDer Kunde verpflichtet sich, bei jeder Fahrt seine gültige Fahrerlaubnis mitzuführen. Die Fahrtberechtigung gem. § 2 dieser AGB ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen gebunden. Sie erlischt im Falle des Entzuges, der vorübergehenden Sicherstellung oder des Verlustes der Fahrerlaubnis unmittelbar. Der Kunde ist verpflichtet, den Provider vom Wegfall oder der Einschränkung der Fahrerlaubnis unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
-
§ 9 Benutzung der Fahrzeuge
nach obenDer Kunde hat die Fahrzeuge sorgsam zu behandeln und gemäß den Anweisungen in den Handbüchern, den Fahrzeugunterlagen und den Herstellerangaben zu benutzen sowie die Betriebsflüssigkeiten und den Reifendruck zu prüfen. Das Fahrzeug ist sauber zu hinterlassen und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Die Station ist pfleglich zu behandeln, eventuell vorhandene Tore oder Absperrungen sind nach der Durchfahrt zu verschließen. Gibt der Kunde ein Fahrzeug verschmutzt zurück, werden Reinigungskosten in Höhe des Aufwands, mindestens jedoch mit EUR 25,– berechnet, sofern der Kunde keine geringeren Reinigungskosten nachweist. Das Fahrzeug muss mit mindestens zu einem Viertel gefüllten Tank abgestellt werden. Dem Kunden ist es untersagt, das Fahrzeug zur gewerblichen Personen- oder Güterbeförderung, zu motorsportlichen Übungen, zu Testzwecken oder zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken zu benutzen und/oder Dritten zur Verfügung zu stellen.
-
§ 10 Haftung des Providers
nach obenDie Haftung des Providers, mit Ausnahme der Haftung bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug geschlossenen Haftpflichtversicherung besteht.
-
§ 11 Haftung des Kunden
nach obenDer Kunde haftet nach den gesetzlichen Regeln, sofern er das Fahrzeug beschädigt, entwendet oder seine Pflichten aus dem Kundenvertrag verletzt hat. Die Haftung des Kunden erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten, wie z.B. Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall. Hat der Kunde seine Haftung aus Unfällen, für Schäden des Providers durch Vereinbarung gesonderter Versicherungsleistungen ausgeschlossen und/oder beschränkt, bleibt seine Haftung in allen Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie in den Fällen bestehen, die zum Entzug des Versicherungsschutzes wegen eines Fehlverhaltens des Kunden führen. Der Kunde haftet für Verkehrs- und Ordnungsvergehen. Die Kosten des Providers für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten trägt der Kunde. Der Provider kann von einer konkreten Berechnung absehen und eine Pauschalgebühr in Höhe von EUR 5,– erheben. Der Kunde ist verpflichtet, dem Provider die Änderung seiner Anschrift unverzüglich mitzuteilen. Anschriftenermittlungen kann der Provider dem Kunden in Höhe seines tatsächlichen Aufwands oder pauschaliert mit EUR 15,– in Rechnung stellen, sofern der Kunde nicht einen geringeren Aufwand nachweist.
-
§ 12 Versicherung
nach obenFür alle Fahrzeuge besteht eine Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Die jeweiligen Selbstbeteiligungen und die Möglichkeit der Inanspruchnahme weiteren Versicherungsschutzes durch den Kunden ergeben sich aus der gültigen Preisliste. Die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist nur nach vorheriger Zustimmung des Providers zulässig.
-
§ 13 Unfälle, Diebstahl und Anzeigepflicht
nach obenNach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schäden rufen Sie bitte immer dann die Polizei, wenn an dem Ereignis ein Dritter als Geschädigter oder möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt ist oder fremdes Eigentum, außer dem Mietwagen, zu Schaden kam. Bei Schadenereignissen mit Drittbeteiligung darf der Kunde ein Schuldanerkenntnis erst nach vorheriger Zustimmung des Providers abgeben. Der Kunde ist verpflichtet, den Provider unverzüglich, spätestens zwei Tage nach dem Schadenereignis, über alle Einzelheiten schriftlich in allen Punkten vollständig und sorgfältig zu unterrichten. Der Provider kann dem Kunden für den mit der Schadensabwicklung verbundenen Aufwand bei einem vom Kunden teilweise oder gänzlich verschuldeten Unfall eine Aufwandspauschale von EUR 50,– berechnen, so weit der Kunde dem Provider nicht nachweist, dass diesem kein oder nur einer wesentlich geringerer Schaden entstanden ist..
-
§ 14 Rückgabe der Fahrzeuge
nach obenDer Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug mit Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug mit allen übergebenen Papieren ordnungsgemäß geschlossen (Türen und Fenster verriegelt, Lenkradschloss eingerastet, Lichter ausgeschaltet) und an dem angegebenen Ort abgestellt sowie der Fahrzeugschlüssel am vorgeschriebenen Ort deponiert wurde. Unabhängig von den vereinbarten Nutzungsentgelten können diese bis zur tatsächlichen Rückgabe des Fahrzeugs an den Provider berechnet werden. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens im Falle einer Verletzung der Rückgabepflicht des Kunden ist dem Provider vorbehalten.
-
§ 15 Verspätungen
nach obenKann der Kunde den in der Buchung bekannt gegebenen Rückgabezeitpunkt nicht einhalten, muss er die Buchungsdauer vor Ablauf des zunächst vereinbarten Rückgabezeitpunktes verlängern. Ist eine Verlängerung wegen einer nachfolgenden Buchung nicht möglich und kann die ursprüngliche Rückgabezeit tatsächlich durch den Kunden nicht eingehalten werden, ist der Provider berechtigt, die über die Buchungszeit hinausgehende Zeit in Rechnung zu stellen. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs kann der Provider darüber hinaus an Stelle des ihm konkret entstandenen Schadens eine Schadenspauschale wie folgt erheben:
Verspätungen bis 15 Minuten EUR 12,50
Verspätungen über 15 Minuten EUR 25,–
soweit der Kunde dem Provider nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Gibt der Kunde das Fahrzeug, ohne innerhalb des ursprünglichen Buchungszeitraums die Servicezentrale kontaktiert zu haben, verspätet zurück, erhöht sich wegen des damit verbundenen größeren Aufwands die Schadenspauschale wie folgt:
Verspätungen bis 15 Minuten EUR 25,–
Verspätungen über 15 Minuten EUR 50,–
so weit der Kunde dem Provider nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
-
§ 16 Technikereinsatz
nach obenVerursacht der Kunde einen Technikereinsatz durch nicht sachgemäße Bedienung der Fahrzeuge bzw. der Zugangstechnik oder durch Nichteinhalten der Regeln (insbesondere bei unzureichender Betankung, Anlassen eines Stromverbrauchers, mehrmalige Eingabe einer falscher PIN), werden dem Kunden pro angefangener Arbeitsstunde EUR 25,– in Rechnung gestellt.
-
§ 17 Quernutzung
nach obenDer Abschluss eines Teilnahmevertrages mit einem Provider berechtigt den Kunden, auch Fahrzeuge anderer Provider des Tarifs „Flinkster“ zu den Bedingungen des Teilnahmevertrages und dieser AGB zu nutzen.
-
§ 18 Entgelte, Zahlungsbedingungen
nach obenDer Provider stellt dem Kunden Nutzungsentgelte und Teilnahmeentgelte gemäß der gültigen Preisliste in Rechnung. Diese Entgelte sind
- einmalige Verwaltungs- bzw. Aufnahmeentgelte sowie
- Entgelte zur Nutzung des Fahrzeuges gemäß gültiger Preisliste.
Alle Nutzungsentgelte verstehen sich zzgl. Kosten für Kraftstoffe. Der Kraftstoffpreis setzt sich gemäß Durchschnittsverbräuchen der in der jeweiligen Fahrzeugklasse eingesetzten Autotypen gemäß der ECE-Norm für den Stadtzyklus zusammen. Der vom Provider errechnete Durchschnittsverbrauch pro Fahrzeugklasse wird in der jeweils aktuellen Fassung beim Provider ausgelegt und unter www.bwcarsharing.de veröffentlicht. Der zugrunde gelegte Kraftstoffpreis wird am Anfang des Monats auf Basis der ermittelten Preise ebenfalls beim Provider ausgelegt und im Internet unter www.bwcarsharing.de veröffentlicht.
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt gemäß den in der gültigen Preisliste angegebenen Perioden und Bedingungen. Für die Abrechnung der Fahrten gilt die sich aus der Buchung ergebende Nutzungsdauer und die vom Bordcomputer ermittelte und vom Kunden bestätigte Wegstrecke als verbindlich. Die dem Kunden übermittelte Rechnung des Providers ist innerhalb von 1 Woche ab dem Rechnungsdatum fällig und zahlbar. Nach Verzugseintritt haftet er für Bearbeitungskosten und Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens des Providers bleibt hiervon unberührt.
Der Provider wird das berechnete Entgelt mittels Lastschrift einziehen, wenn der Kunde eine entsprechende Ermächtigung erteilt hat. Nimmt der Kunde am Einzugsverfahren teil, wird er jederzeit für die ausreichende Deckung auf seinem Konto sorgen. Sofern eine Lastschrift mangels Deckung oder aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst wird, kann der Provider dies dem Kunden in Höhe seines tatsächlichen Aufwands oder pauschaliert mit EUR 15,– in Rechnung stellen, sofern der Kunde nicht einen geringeren Aufwand nachweist.
-
§ 19 Aufrechnung, Einwendungsausschluss
nach obenDem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus dem Vertragsverhältnis zu. Gegen Forderungen des Providers kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Etwaige Einwendungen des Kunden gegen Rechnungen des Providers sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Monaten nach Zugang der Rechnung geltend zu machen. Widrigenfalls ist der Kunde mit den Einwendungen ausgeschlossen. Der Provider wird auf diese Ausschlussfrist in seinen Rechnungen hinweisen.
-
§ 20 Vertragsänderungen
nach obenÄnderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, neuer Sonderbedingungen und der Preisliste werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn der Provider bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Widerspruch des Kunden muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen an den Provider abgesandt werden. Im Falle des Widerspruchs ist der Provider zur außerordentlichen Kündigung des Kundenvertrages berechtigt.
-
§ 21 Kündigung
nach obenDer Kundenvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Kundenvertrages bleibt den Parteien vorbehalten.
-
§ 22 Datenschutz
nach obenDer Provider ist berechtigt, persönliche Daten des Kunden elektronisch zu verarbeiten, zu speichern, zu übermitteln und zu nutzen, soweit dies zur Durchführung des Kundenvertrages erforderlich ist. Eine Weitergabe darf nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur dann erfolgen, wenn dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Providers, der umseitig bezeichneten Personen und Unternehmen oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
Der Provider verpflichtet sich, Daten des Kunden nicht an Dritte mit dem Zweck der kommerziellen Verwertung weiterzugeben. Eine Weitergabe von Daten in anonymisierter Form für wissenschaftliche Zwecke ist gestattet.
-
§ 23 SCHUFA-Klausel
nach obenDer Provider behält sich vor, der SCHUFA GmbH Daten über die Aufnahme und Beendigung des Kundenvertrages zu übermitteln und von der SCHUFA GmbH bzw. einer sonstigen Wirtschaftsauskunftsdatei Auskünfte über den Kunden zu erhalten.
Unabhängig davon wird der Provider der Schufa auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessenten zulässig ist.
-
§ 24 Vertragswidriges Verhalten
nach obenBei folgenden vom Kunden zu vertretenden Tatbeständen kann der Provider für den ihm zusätzlich entstehenden Verwaltungsaufwand eine Kostenpauschale in Höhe von EUR 250,– erheben, so weit der Kunde dem Provider nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist:
- Fahrten ohne Buchung;
- unberechtigte Weitergabe der Kundenkarte und/oder der PIN;
- Überlassen des Fahrzeuges an Nichtberechtigte;
- um mehr als 24 Stunden verzögerte Fahrzeugrückgabe.
-
§ 25 Sonstige Bestimmungen
nach obenEs gilt deutsches Recht. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen des Kundenvertrages und dieser AGB berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Kundenvertrag wird als Gerichtsstand der Sitz des Providers, der im Teilnahmevertrag genannt ist, vereinbart, soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder seinen Wohnort oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder wenn der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.